Die gesetzliche Krebsvorsorge umfasst:
Ab dem 20. Lebensjahr:
Blutdruckmessung
Gewebeabstrich vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal
Mikroskopische Untersuchung der Zellen
Ab dem 30. Lebensjahr:
Abtasten der Brust und der Axelhöhlen
Ab dem 50. Lebensjahr:
Test auf okkultes Blut im Stuhl
Mammographie alle zwei Jahre bis zum 70. Geburtstag
Die Krebsvorsorge ist eine erfolgreiche Maßnahme zur Früherkennung von Gewebsveränderungen am Gebärmutterhals. Mit einem geeigneten Spatel werden vom Gebärmuttermund-und Hals Zellen entnommen, in Alkohol fixiert, gefärbt und unter dem Mikroskop auf Zellveränderungen untersucht.
Sollten sich dabei veränderte Zellen finden, können sie durch gezielte Entfernung in einer kleinen ambulanten Operation entfernt werden.
Zur Krebsvorsorge bieten wir Ihnen auf Wunsch eine Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke sowie der Brust an.(siehe „individuelle Gesundheitsleistungen“).
Diese ärztlichen Leistungen sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung, sind aber im Einzelfall sinnvoll und nützlich.